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Nachbarrecht: Streit mit dem Nachbarn

Datum:
02.05.2011
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Stichworte:
Grundstück, Nachbar, Nachbarrecht, Nachbarstreit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Streit unter Nachbarn:
Welches sind die eigenen Rechte und Pflichten?

Häufige Gründe für Nachbarschaftsstreitigkeiten sind Klagen über Lärm (z.b. durch Musik, Maschinen, Haustiere, Kinder), Geruchs- und Staubimmissionen (von Grill, Kompost, Stall etc.), oder auch Pflanzen, die auf dem Nachbargrundstück Schatten werfen, Laub verursachen, die Aussicht versperren oder ganz einfach über die Grundstücksgrenzen hinauswachsen.

Grundsätzlich ist auf dem eigenen Grundstück im Rahmen der Rechtsordnung alles erlaubt. Der Eigentümer kann sein Grundstück so verwenden, wie er will. Der Ausübung des Eigentums sind jedoch Grenzen gesetzt: Einerseits wird das Grundeigentum durch die physischen Grundstücksgrenzen eingeschränkt (ZGB 667). Andererseits darf die Ausübung des Eigentums nicht zu übermässigen Beeinträchtigungen oder gar zur Schädigung von Nachbarn führen (ZGB 684).

Der grundsätzlichen Freiheit der Ausübung des Eigentums steht der Grundsatz der schonenden Rechtsausübung gegenüber. Dies bedeutet: Das Eigentum geht nur soweit, als nicht andere durch dessen Ausübung geschädigt oder (übermässig) beeinträchtigt werden.

Entsprechend hat der Nachbar nicht-übermässige Einwirkungen auf sein Grundstück zu dulden.

Überschreitet ein Eigentümer jedoch die Grenzen des Eigentums, bzw. sind Einwirkungen auf das Nachbargrundstück übermässig, kann der Nachbar verlangen, dass

  • eine bestehende bzw. andauernde Störung beseitigt wird
  • eine künftige Störung unterlassen wird
  • ihm für erlittenen Schaden Ersatz geleistet wird

Der Nachbar kann sich dabei stützen auf:

  • Eigentumsrecht, wenn sein Eigentum beeinträchtigt wird
  • Besitzesschutz, wenn sein Besitz betroffen ist
  • Nachbarrecht, wenn er in seiner Stellung als Nachbar tangiert ist

Hausordnung

In vielen Mehrfamilienhäusern besteht eine Hausordnung, welche das Zusammenleben der Bewohner regeln soll. Eine Hausordnung enthält die Rechte und Pflichten für alle Hausbewohner und ist im Falle von Mietwohnungen ein Bestandteil des Mietvertrages.

Hält sich ein Mieter nicht an die Hausordnung, haben seine Nachbarn die Möglichkeit, sich schriftlich beim Vermieter zu beschweren (mit Vorteil per Einschreiben) und eine Frist anzusetzen, innert der der Vermieter tätig werden und den betreffenden Mieter mahnen soll. Verletzt ein Mieter wiederholt die Hausordnung, kann der Vermieter die Kündigung aussprechen.

Reagiert ein Vermieter jedoch nicht auf die Beschwerden über einen anderen Mieter, ist eine Klage bei der zuständigen Schlichtungsbehörde möglich.

Der Pflicht des Nachbarn zur Duldung von (mässigen) Einwirkungen stehen die Abwehrmöglichkeiten gegen übermässige Einwirkungen gegenüber. Wann eine Einwirkung noch zu dulden ist und wann sie übermässig ist, ist jedoch eine Ermessensfrage.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Konflikte unter Nachbarn oft nur schwer auf dem Rechtsweg zu lösen sind. In vielen Fällen haben die Streitigkeiten hauptsächlich einen zwischenmenschlichen Hintergrund oder basieren auf einer Vielzahl an Missverständnissen, und die Situation ist dementsprechend verfahren. Gesunder Menschenverstand ist daher oft hilfreicher als das Beharren auf Paragraphen. Auch lohnt es sich, sich von Anfang an um ein gutes Verhältnis zu seinen Nachbarn zu bemühen. Dabei sind Rücksicht auf die eigenen Nachbarn und ein gewisses Mass an Toleranz genau so wichtig wie die Offenheit gegenüber Anliegen des Gegenübers und ein direktes, frühzeitiges Ansprechen von Problemen.

Aktuell: «Tag der Nachbarn» am 31. Mai 2011 in Zürich

Um gute Nachbarschaft zu fördern, findet am 31. Mai in Zürich im Rahmen des «European Neighbours’ Day» der Tag der Nachbarn statt. Ziel ist, «die gutnachbarschaftlichen Beziehungen aktiv zu pflegen und so zur Steigerung der Wohnqualität jedes Einzelnen beizutragen». Dazu sollen möglichst viele Zürcherinnen und Zürcher am 31. Mai 2011 Zeit mit ihren Nachbarn verbringen und diese besser kennen lernen; so beispielsweise indem sie zusammen ein Fest organisieren, ihre Nachbarn einladen, oder einfach vorbei gehen und sich vorstellen.

Initiiert wurde der Tag der Nachbarn in Zürich vom Förderverein Nachbarschaftshilfe Zürich (FNBH), der auch die Projektleitung innehat; 2010 übernahm der Schweizerische Verband für Wohnungswesen (SVW) Sektion Zürich die Trägerschaft. Die Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch und Stadträtin Claudia Nielsen des Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich übernehmen dieses Jahr das Patronat.

» Informationen zum Tag der Nachbarn auf tagdernachbarn.ch

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