LAWNEWS

Internationales Recht

QR Code

Schiedsgerichtsbarkeit: Schiedsgericht und Schiedsverfahren

Datum:
20.06.2011
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Internationales Recht
Stichworte:
Schiedsgericht, Schiedsgerichtsbarkeit, Schiedsgutachten
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei internationalen Verträgen, d.h. bei cross-border-Rechtsverhältnissen, können sich die Parteien oft nicht auf einen Gerichtsstand im Land nur der einen Vertragspartei einigen. Die Lösung dieses Problems ist eine landesunabhängige, neutrale Gerichtszuständigkeit, mit selbst gewählter oder von der zuständigen Organisation bestimmten Schiedsordnung: Das Schiedsgericht.

Ein Schiedsgericht ist ein privates Gericht, das in einem Schiedsverfahren durch die Abrede der Streitparteien zusammentritt und ein Urteil in Form eines Schiedsspruchs fällt.

Die Streitbeilegung mittels eines Schiedsgerichtes bietet sich neben grenzüberschreitenden Rechtsgeschäften auch bei vertraulichen Streitigkeiten an, bei denen eine öffentliche Verhandlung nicht erwünscht ist.

Unterschiede des Schiedsverfahrens zu staatlichen Gerichtsverfahren

Im Unterschied zu den Urteilen staatlicher Gerichte findet eine Schiedsverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt; auch kann Vertraulichkeit vereinbart werden. Fast sämtliche Regelungen über das Verfahren können von den Parteien festgelegt werden. Das heisst, das Verfahren kann flexibel an die Bedürfnisse der Parteien und den Sachverhalt der Streitigkeit angepasst werden: So können der Sitz des Schiedsgerichtes, die Richterzahl, das anwendbare materielle Recht oder die Verfahrenssprache von den Streitparteien im Voraus selber bestimmt werden. Auch die Schiedsrichter werden von den Parteien ernannt; so können beispielsweise Schiedsrichter mit besonderer technischer oder rechtlicher Expertise im entsprechenden Verfahren eingebracht werden.

Ein weiterer Vorteil eines privaten Schiedsverfahrens kann die rasche Verfahrensdauer sowie die Kostengünstigkeit sein (besonders bei Verfahren mit grossem Streitwert). Dank dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958 lässt sich ein Schiedsspruch ausserdem oft rascher und einfacher auch im Ausland vollstrecken als ein staatliches Urteil. Daher setzen gerade viele Unternehmen bei grenzüberschreitenden Rechtsgeschäften auf Schiedsgerichte.

Ständige Schiedsgerichte vs. Ad-hoc-Schiedsgerichte

Bei den Schiedsgerichten wird unterschieden zwischen ständigen Schiedsgerichten / Schiedsgerichtsinstitutionen und Ad-hoc-Schiedsgerichten:

Ständige Schiedsgerichte stellen eigene Verfahrensregeln, das heisst eine eigene Schiedsordnung bereit, und unterstützen die Streitparteien gegen Entgelt bei der Auswahl der Schiedsrichter und der Verfahrensorganisation. Ständige Schiedsgerichte sind beispielsweise:

Bei den ständigen Schiedsgerichten existieren auch einzelne Sach- oder Rechtsgebiete spezialisierte Schiedsgerichte, so beispielsweise:

Um Unterschied zu solchen ständigen Schiedsgerichten können die Streitparteien auch ohne die Hilfe einer externen Organisation ein so genanntes Ad-hoc-Schiedsgericht einrichten. Mit einer eigenen Schiedsordnung bestimmen die Parteien in diesem Fall die Verfahrensregeln, die Schiedsrichter etc. selber.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.