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Arbeitsrecht / Wirtschaft

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Mindestlohninitiative – Argumente für und zuwider, sowie prognostizierte Auswirkungen auf den Schweizer Arbeitsmarkt

Datum:
24.04.2014
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Eidgenössische Volksinitiative, Mindestlohn
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Am 18. Mai 2014 befindet das Schweizer Stimmvolk über die Festlegung eines landes- und branchenweiten Mindestlohnes von 22 Franken pro Stunde. Im folgenden Artikel werden die Argumente der In­i­ti­anten, sowie der Kontrahenten aufgezeigt und die Auswirkungen einer Annahme der Volksnitiative diskutiert.

Mindestlohn als Mittel gegen Armut

Der Schweizer Arbeitsmarkt gehört zu den effizientesten weltweit. Im internationalen Vergleich geht hierzulande ein überaus grosser Anteil der Bevölkerung einer Erwerbstätigkeit nach. Doch der Schweizer Arbeitsmarkt besticht nicht nur durch seine überdurchschnittliche Erwerbstätigenquote und eine tiefe Arbeitslosigkeit, sondern zeigt sich auch als besonders effizient in der Integration weniger gut qualifizierter, sowie junger Arbeitnehmer. Laut Bundesrat, Parlament und wirtschaftsnahen Verbänden wird jedoch ebendieser gesunde Arbeitsmarkt durch die Volksinitiative «Für den Schutz fairer Löhne» torpediert. Gewerkschaften (SGB, Unia, weitere) und linke Parteien (SP, Grüne) fordern in ihrer Mindestlohninitiative einen verbindlichen Mindestlohn von 22 Franken pro Arbeitsstunde, oder auf ein monatliches Pensum hochgerechnet gut 4000 Franken. Das Initiativkomitee argumentiert, dass sich die Lohnschere seit den 90er Jahren laufend geöffnet hätte und durch die Annahme der Verfassungsänderung das Abrutschen in die Armut erwerbstätiger Personen effizient und unbürokratisch verhindert würde, ohne dass dabei Arbeitsplätze verloren gingen. Genau das Gegenteil wird von den Gegnern der Initiative proklamiert: Ein Mindestlohn von 4000 Franken gefährde die Integration in den Arbeitsmarkt derjenigen Personen, welche von den In­i­ti­anten geschützt werden sollten. Ausserdem gefährde die Initiative Arbeitsplätze und verfehle daneben ihren eigentlichen Zweck – denn laut dem Wirtschaftsdachverband Economie Suisse und dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO könne keine Korrelation zwischen Tieflöhnen und dem Abrutschen in die Armut ausgemacht werden.

Lehrabschluss schützt nicht vor Armut

In einem umfangreichen Communiqué informiert der Schweizerische Gewerkschaftsbund im Mai 2013 über den steigenden Lohndruck in der Schweiz und führt dazu eindrückliche Zahlen an. 11,8 Prozent der Schweizer Beschäftigten, also 437’200 Arbeitnehmer müssten demnach zu einem Tieflohn (weniger als 4000 Franken pro Monat) arbeiten. Von diesen Tieflohnangestellten hätten ausserdem gut ein Drittel eine Lehre abgeschlossen, wodurch gezeigt sei, dass auch ein Lehrabschluss nicht mehr vor dem Abstieg in die Armut schütze. Ausserdem macht der SGB auf den Gender-Gap aufmerksam, der sich auch am Schweizer Arbeitsmarkt abzeichnet: Frauen verdienen hierzulande um 18 Prozent weniger, als ihre männlichen Mitarbeiter. Ausserdem verzeichnet der SGB ein steigendes Lohnungleichgewicht auf dem Schweizer Arbeitsmarkt. Dafür verantwortlich gemacht werden die in den 90er Jahren beobachteten, konjunkturell bedingten Anstiege von Managervergütungen durch den Einsatz von leistungsgebundenen Boni. Die Mindestlohninitiative, so glaubt man dem Initiativkomitee, sei im Stande die oben gezeigten Probleme zu lösen.

Mindestlohn-Initiativplakat
Mindestlohn-Initiativplakat

Mindestlohn als Ergänzung zu Schweizer GAVs

Zum jetzigen Zeitpunkt existieren in der Schweiz keine branchenübergreifende Mindestlöhne. Es liegt in der schweizerischen Tradition, dass der Arbeitsmarkt möglichst liberal gehandhabt und die Aushandlung der Vergütungshöhe von Arbeitnehmern Sache der Sozialpartnerschaft ist. Als grosse Leistung der Schweizer Gewerkschaften kann die Etablierung verbindlicher GAVs für verschiedene Branchen betrachtet werden. Anzumerken ist jedoch, dass die Festsetzung eines Mindestlohns im GAV auf freiwilliger Basis erfolgt und sich der Abdeckungsgrad von GAVs seit den 90er Jahren unter 50 Prozent eingependelt hat. Hier soll die Initiative «für den Schutz fairer Löhne» ansetzen und allen Erwerbstätigen in der Schweiz ein Mindesteinkommen von 4000 Franken im Monat garantieren.

Mindestlohn bietet keinen Schutz vor Armut

Etwas anders beurteilen Bundesrat, Parlament, die mitte-rechts Parteien und wirtschaftsnahen Verbände die Momentane Situation am Schweizer Arbeitsmarkt. Das Staatssekretariats für Wirtschaft SECO zeigt in einem dezidierten Papier auf, dass der Tieflohnanteil am Schweizer Arbeitsmarkt mit den bereits erwähnten 11,8 Prozent der Arbeitnehmer mit einem Gehalt unter der Tieflohnschwelle von zwei Dritteln des Medianlohns im internationalen Vergleich sehr klein ausfällt. Weit höhere Anteile verzeichnen wirtschaftsstarke Länder wie die USA (25 Prozent), Grossbritannien (21 Prozent), oder auch Deutschland mit rund 19 Prozent der Arbeitnehmer, die mit einer Arbeitsvergütung unter der Tieflohnschwelle auskommen müssen. Ausserdem bestehen die Gegner der Initiative darauf, dass der Tieflohn kein evidenter Indikator für das Abrutschen in die Armut einer Person darstelle. So konnte gezeigt werden, dass immerhin 87 Prozent der Angestellten, die einen Tieflohn beziehen nicht als «Working-Poor» gelten, also in einem Haushalt leben, dem insgesamt ein Budget über der Armutsgrenze von 2250 Franken pro erwachsener Person zur Verfügung steht. Weiter argumentieren die Initiativgegner, dass eine Erwerbstätigkeit das wirksamste Mittel zur Verhinderung des finanziellen und somit sozialen Abstiegs darstelle, auch wenn die Entlöhnung zeitweise unter der Tieflohnschwelle liege. Ausserdem seien viele Berufseinsteiger und Schulabgänger unter den betroffenen Arbeitnehmern, die beim Eintritt in das Berufsleben noch nicht die produktive Leistung für einen Lohn über der Tieflohnschwelle erbringen könnten. Diese Personen leben oft noch im Elternhaus und werden von diesen finanziell unterstützt, wodurch ein Lohn unter 4000 Franken bestens zum Leben ausreiche. Die Einkünfte von Berufseinsteigern steigen innerhalb weniger Jahre Berufspraxis meist rasch an, wodurch besonders Lehrabgänger oft schon nach zweijähriger Tätigkeit im selben Unternehmen ein Gehalt über der Tieflohnschwelle beziehen.

Mindestlohn-Gegnerplakat
Mindestlohn-Gegnerplakat

Auswirkungen einer Annahme der Initiative

Hinsichtlich der Frage, wie sich ein positives Abstimmungsresultat am Sonntag 18. Mai 2014 auf den Schweizer Arbeitsmarkt auswirkt, scheiden sich die Geister. Während die In­i­ti­anten darauf beharren, dass es zu einer Stärkung der Verhandlungsposition schweizerischer Arbeitnehmer komme, ohne dass dabei Stellen gestrichen werden, wird von den Initiativgegnern das exakte Gegenteil proklamiert. So greift der Wirtschaftsverband Economie Suisse zur Abschätzung der Folgen einer Annahme der Initiative «für den Schutz fairer Löhne» auf ein ökonomisches Konzept zurück, demnach der Arbeitsmarkt durch Angebot und Nachfrage in ein gleichgewichtiges Lohnniveau gebracht wird. Ein Diskussionspapier der Universität St. Gallen von Fred Henneberger und Lara Haug führt das besagte Konzept des Lohngleichgewichts aus, wobei die Akademiker verschiedene Mindestlohnszenarien modellieren. Die Autoren kommen darin zum Schluss, dass die Einführung eines Mindestlohns nur dann zu keinem Stellenabbau führe, wenn er unter oder exakt auf dem Gleichgewichtslohn angesetzt wird. Dies ist aber beim, im internationalen Vergleich rekordhohen, vorgeschlagenen Schweizer Mindestlohn von 4000 Franken im Monat für die wenigsten betroffenen Stellen der Fall – ist es doch das erklärte Ziel, Löhne unter der Tieflohnschwelle künstlich anzuheben. Im Fall, dass der Mindestlohn über dem Gleichgewichtslohn, in dem sich die Nachfrage des Arbeitgebers und das Angebot des Arbeitnehmers auf einem polypolistischen Arbeitsmarkt treffen, festgelegt wird, ist aus folgenden Gründen mit Stellenabbau und unfreiwilliger Arbeitslosigkeit zu rechnen: Da der Mindestlohn über dem Lohngleichgewicht angesetzt wird, ist davon auszugehen, dass die Unternehmen ihre Nachfrage nach Arbeitskraft reduzieren. Gleichzeitig erscheint die Stelle, welche vorhin mit weniger als 4000 Franken entlöhnt wurde attraktiver, wodurch es zu einem erhöhten Angebot an Arbeitsleistung kommt. Beide Effekte tragen dazu bei, dass es theoretisch zu einem Anstieg der unfreiwilligen Arbeitslosigkeit kommt.

Empirische Evidenz der prognostizierten Folgen fraglich

Da die Schweiz ein struktureller Sonderfall darstellt, kann das oben beschriebene theoretische Modell der Einführung von Mindestlöhnen nicht abschliessend vorab empirisch untersucht werden. Es liegen zwar durchaus Studien zur Auswirkung von branchenübergreifenden, landesweiten Mindestlöhnen vor – keines der untersuchten Länder kann aber ohne weiteres mit der Schweiz verglichen werden. Ausserdem ist ein Rückschluss der Daten auf die Schweiz auch deshalb heikel, weil in keiner bis anhin publizierten Studie ein Derart hoher Mindestlohn untersucht werden konnte, wie er in der Schweiz zur Diskussion steht. Ausserdem kommen die empirischen Arbeiten zur Auswirkung von Mindestlöhnen zu höchst widersprüchlichen Resultaten. Wie sich eine Annahme der Initiative «für den Schutz fairer Löhne» effektiv auf den Schweizer Arbeitsmarkt auswirkt, liesse sich wohl erst nach einem Ja-Entscheid des Schweizer Stimmvolks am 18. Mai 2014 beantworten. Dass ein solcher zustande kommen wird, ist aber zur Zeit doch eher unwahrscheinlich. Der aktuellen Umfrage der gfs.bern im Auftrag der SRG zufolge sind im Moment gerade einmal 40 Prozent der Befragten eher oder bestimmt für die Annahme der Initiative, während 8 Prozent noch unentschlossen und 52 Prozent eher oder bestimmt gegen das Volksbegehren votieren.

 

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