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Referenzzinssatz / Mietrecht / Vertragsrecht / Wohnungsmiete / Wohneigentum

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Referenzzinssatz-Reduktion auf 1,75 %

Datum:
01.06.2015
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Referenzzinssatz
Stichworte:
Durchschnittszinssatz, Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen, Mietzinsreduktion, Referenzzinssatz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Mietzinsanpassungsmöglichkeit bei hypothekarzinsbasierten Mietverhältnissen

Seit dem 10.09.2008 gilt in der ganzen Schweiz für Mietzinsen, deren Änderbarkeit sich am Hypothekarzinssatz orientieren, ein einheitlicher Referenzzinssatz (VMWG 12a). Zuvor war in den Kantonen der „Zinssatz für variable Hypotheken“ massgebend.

Der „hypothekarische Referenzzinssatz“ stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken.

Das zuständige Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) vermeldete heute, dass sich der Referenzzinssatz von bisher 2 % auf 1,75 % reduziert habe.

Referenzzinssatz

  • vom 03.09.2013 – 01.06.2015
    • 2 %
  • ab 02.06.2015 bis auf weiteres (nächste Änderung)
    • 1.75 %

Anspruch auf Mietzinssenkung

Der Nachfolgenden Tabelle entnehmen Sie, welchen Senkungsanspruch Sie aufgrund Ihres aktuellen Mietzinses haben:

Beispiel: Senkungsanspruch bei einem Referenzzinssatz von 1,75%
(Stand 02.06.2015)
Beruht Ihre Miete auf einem Zinssatz von… …haben Sie bei einem Referenzzinssatz von 1,75% Anspruch auf eine Mietzinsreduktion um:
3,75% – 19,35%
3,50% – 17,36%
3,25% – 15,25%
3,00% – 13,04%
2,75% – 10,71%
2,50% – 8,26%
2,25% – 5,66%
2.00% – 2,91%

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