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Leben und Arbeiten in der Schweiz

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Arbeitslosenversicherung

Rechtsgebiet:
Leben und Arbeiten in der Schweiz
Stichworte:
Leben und Arbeiten in der Schweiz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Jeder unselbstständig Erwerbstätige in der Schweiz ist obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert, sofern er das Rentenalter noch nicht erreicht hat.

  • Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf die Arbeitslosenentschädigung erheben zu können:
    • In der Schweiz wohnhaft
    • Arbeitsbewilligung
    • Anmelden bei der regionalen Arbeitsvermittlung und sich selbst um Arbeit bemühen
  • Entschädigung: 70% des durchschnittlich während der letzten sechs Beitragsmonaten erzielten Lohns oder falls vorteilhafter auf den letzten zwölf Monaten berechnet.
  • Versicherungsgrenzen: Löhne über 10′500 CHF/Monat und unter 500 CHF/Monat sind nicht versichert
  • Bezugszeitraum:
    • Jünger als 55 Jahre alt: maximal 400 Taggelder
    • Älter als 55 Jahre: maximal 520 Taggelder, wenn während mindestens 18 Monaten Beiträge bezahlt wurden.
  • EU/EFTA-Land: die geleisteten Beitragszeiten im entsprechenden Land werden in der Schweiz angerechnet.

Weitere Informationen zur Arbeitslosenversicherung finden Sie unter arbeitslosenentschaedigung.ch

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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