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Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses: Inkrafttreten am 01.01.2025

Datum:
26.10.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Konkursrecht (Generalexekution), Strafrecht, Unternehmenssteuern
Thema:
Verhinderung missbräuchlicher Konkurse
Stichworte:
Bundesgesetz, Forderung, Gläubiger, Inkraftsetzung per 01.01.2025, Konkursbetreibung, Konkursverfahren, missbräuchlicher Konkurs, Schärfere Massnahmen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Unbenutzter Ablauf der Referendumsfrist ermöglicht Inkraftsetzung

Die Referendumsfrist für das neue Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses ist am 07.07.2022 unbenutzt abgelaufen.

Der Bundesrat (BR) hat daher am 25.10.2023 beschlossen, die notwendigen Gesetzes- und Verordnungsänderungen auf den 01.01.2025 in Kraft zu setzen.

Die bis zur Inkraftsetzung verbleibende Zeit soll es den Behörden ermöglichen, ihre internen Prozesse anzupassen.

Einleitung

Erinnerlich hat das Parlament am 07.07.2022 das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses verabschiedet.

Das Gesetz begegnet nicht nur dem Missbrauch, sondern führt mit seinem fundamentalen Konzeptwechsel – überschiessend – auch zur Beseitigung liquiditätsschwacher Unternehmen.

Wir berichteten:

Schärfere Massnahmen gegen missbräuchliche Konkurse

Inskünftig werden die Hürden höher sein, sich zum Nachteil der Gläubiger von Schulden zu befreien, so das Wording des BR.

Die neuen Regeln haben laut BR folgende Auswirkungen:

  • Öffentlich-rechtliche Forderungen sollen künftig nach den allgemeinen Regeln auf Konkurs betrieben werden müssen.
  • Schuldnerinnen sollen ein Konkursverfahren nicht mehr dazu missbrauchen können, um sich ihrer finanziellen Verpflichtungen entledigen zu können.
  • Auch sollen Konkursverfahren nicht mehr dafür genutzt werden können, andere Unternehmen auf unlautere Weise zu konkurrenzieren.

Gesetzes- und Verordnungs-Anpassungen

Das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses bewirkt Anpassungen in mehreren Gesetzen:

  • im Obligationenrecht (OR)
  • im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG)
  • im Strafgesetzbuch (StGB)
  • im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG).

Diese Gesetzesänderungen haben zur Folge, dass angepasst werden müssen:

  • Vorschriften in der Handelsregisterverordnung (HRegV)
  • Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (StReV). 

Zum Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses

Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses - Seite 1

Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses - Seite 2

Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses - Seite 3

Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses - Seite 4

Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses - Seite 5

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: admin.ch

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