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Strafprozess-Föderalismus und Strafverteidiger-Dichte in der Schweiz

Datum:
19.11.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Anwälte / Mediatoren
Stichworte:
Anwalt, Anwälte, Rechtsanwalt, Untersuchungshaft
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein Überblick: Strafverteidiger / Strafverteidigung

Einleitung

Nachfolgend soll ein kurzer Überblick über den Strafprozess-Föderalismus und die Branche der Strafverteidiger Einblick in das Geschehen gewähren.

Gesetzgebung des Bundes

Die Gesetzgebung des Strafrechts und des Strafprozessrechts ist Sache des Bundes.

Grundsatz der kantonalen Gerichtsbarkeit

Für die folgenden Themen sind die Kantone zuständig, sofern und soweit im Gesetz nichts anderes vorgesehen ist (BV 123):

  • Organisation der Gerichte
  • Rechtsprechung in Strafsachen
  • Straf- und Massnahmenvollzug.

Eine Ausnahme von der kantonalen Gerichtsbarkeit besteht für:

  • Straftaten der Bundesgerichtsbarkeit (StPO 23 ff.)
  • Militärgerichtsbarkeit (MStG 3).

Eine weitere Eigenheit bilden die Zuständigkeitskombinationen für Verwaltungsstrafverfahren:

  • Bund: Untersuchung
  • Kanton: Beurteilung

Vgl. VStrR 73.

Unterschiedliche Grössenverhältnisse in den Kantonen

Ganz unterschiedlich sind die Grössenverhältnisse der Kantone und Ihrer Strukturen. Zu denken ist an die bevölkerungsreichen Kanton im Verhältnis zu den Klein- und Halbkantonen, die trotz ihrer kleinräumlichen Verhältnisse und geringen Bevölkerungszahlen ihre ebenfalls hierarchischen Organisationen vorhalten müssen.

Unterschiedliche Rechtspraxis

Es erstaunt deshalb nicht, dass auch die Rechtspraxis in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich ist.

Viele der Kleinkanton-Organisationen schielen auf die Praxen in ihren grösseren Nachbarkantonen und diese wiederum letztlich nach Zürich.

Anwaltsdichte

Ebenso unterschiedlich wie uneinheitlich erscheint die jeweilige Strafverteidiger-Branche in den einzelnen Kantonen:

  • Stark variierende Anwaltsdichte
  • Kantonsflächenabhängigkeit
  • Bevölkerungszahlenabhängigkeit
  • Mentalitäts- und Kulturabhängigkeit.

Einige Zahlen mögen einen Eindruck vermitteln:

  • In Relation zur Bevölkerungszahl sind in den anwaltsreichsten Kantonen mehr als siebenmal mehr Anwälte tätig als in den anwaltsärmsten Kantonen.
  • Im gesamtschweizerischen Durchschnitt:
    • 118 Rechtsanwälte pro 100‘000 Einwohner;
    • Rund 850 Einwohner teilen sich einen Anwalt.
  • Nach Kantonen:
    • Genf: 1 Anwalt auf 360 Einwohner
    • Basel-Stadt: 1 Anwalt auf 390 Einwohner
    • Tessin: 1 Anwalt auf 473 Einwohner
    • Zürich: 1 Anwalt auf 475 Einwohner
    • Bern: 1 Anwalt auf 1380 Einwohner
    • Appenzell-Innerrhoden: 1 Anwalt auf 2667 Einwohner.

Quelle: Niklaus Oberholzer, Grundzüge des Strafprozessrechts, 4. Auflage, Bern 2020, S. 7, Rz 18.

Der Link zu Strafverteidiger-Informationen

Wer näheres zum Strafverteidiger und seinen Funktionen erfahren will, besuche

www.straf-verteidiger.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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